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    AGB

    ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

    Karen Johns

    Heilpraktikerin für Psychotherapie, Psychologische Beratung & Coaching, APM-Therapie nach Penzel

    Alt Frösleer Weg 104a

    24955 Harrislee 

     

    Präambel:

    Die Praxis von Karen Johns ist eine Privatpraxis nach den Bestimmungen des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939, das unter anderem auch die Voraussetzungen zur Führung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker für Psychotherapie“ regelt.

    Mein Aufgaben- und Tätigkeitsbereich als Heilpraktikerin für Psychotherapie umfasst die psychotherapeutische Behandlung, psychologische Beratung und Coaching.

    Um dem hohen Anspruch an einen möglichst ganzheitlichen und langfristigen Erfolg meiner Kunden und Klienten gerecht werden zu können, ist die Vereinbarung bestimmter Rahmenbedingungen unerlässlich.

    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Rahmenbedingungen auf dem Weg zu diesem Ziel, um die Rechte und Pflichten aller Beteiligten klar zu kommunizieren.

     

    § 1 Anwendungsbereich der AGB

    a) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Karen Johns und dem Kunden/Klienten als Behandlungs-, Beratungs- oder Coachingvertrag (nachfolgend „Vertrag“ genannt) im Sinne der §§ 611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

     

    b) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde/Klient das generelle Angebot von Karen Johns durch schlüssiges Han-deln annimmt und sich an sie zum Zwecke der Therapie, psychologischen Beratung oder des Coachings wendet.

     

    c) Karen Johns ist jedoch berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, welche Karen Johns aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder welche sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von Karen Johns für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.

     

    § 2 Inhalt und Zweck des Vertrags

    Karen Johns erbringt ihre Dienste gegenüber dem Kunden/Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Ausübung der Psychotherapie (im Rahmen des Heilpraktikergesetzes), der psychologischen Beratung oder des Coachings beim Kunden/Klienten, unter Berücksichtigung eventueller Behandlungsverbote und ihrer Sorgfaltspflicht, anwendet. Dabei werden auch Methoden und Interventionen angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methoden und Interventionen weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. 

    Karen Johns darf auf Grund gesetzlicher Beschränkungen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) ausstellen und keine verschreibungspflichtigen Substanzen, Medikamente oder sonstige Heilmittel verabreichen, verordnen oder empfehlen. 

     

    § 3 Mitwirkung des Kunden/Klienten

    Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient/die Klientin grundsätzlich nicht verpflichtet. Karen Johns ist jedoch berechtigt, die Therapie, psychologische Beratung oder das Coaching abzulehnen und/oder abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Klient/die Klientin Behandlungs-, Beratungs- und Coachinginhalte ablehnt, erforderliche Auskünfte zur Auftragsklärung unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Methoden und Interventionen vereitelt.

    Die Kundin/Klientin, der Kunde/Klient bzw. erkennt an, dass sie oder er während der Therapie, psychologischen Beratung oder des Coachings, sowohl während der einzelnen Sitzungen als auch während der Zeit zwischen einzelnen Sitzungen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist für ihre/seine körperliche und geistige Gesundheit.

    Die Kundin/Klientin, der Kunde/Klient erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die, im Zuge der Therapie, psychologischen Beratung oder des Coachings, von ihr/ihm durchgeführt werden, nur in ihrem/seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

     

    § 4 Honorierung

    Karen Johns hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Karen Johns und dem Kunden/Klienten vereinbart worden sind, gelten die Sätze, die auf der Homepage oder dem Vertrag aufgeführt sind. Alle anderen Gebührenordnungen oder -verzeichnisse gelten nicht.

     

    Die Honorare sind jeweils nach jeder Sitzung vom /Kunden/Klienten bar, per EC-Karte oder per Überweisung zu bezahlen. Der Kunde/Klient erhält eine Rechnung gemäß § 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

     

    § 5 Ausfallhonorar

    Versäumt die Klientin/der Klient einen fest vereinbarten Behandlungstermin, schuldet sie/er Karen Johns ein Ausfallhonorar in Höhe des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht. Dies gilt nicht, wenn die Klientin/der Klient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt. Das Ausfallhonorar ist sofort fällig.

     

    Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt hiervon unberührt, ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch Karen Johns.

     

     

     

     

    § 6 Honorarerstattung durch Dritte

    Karen Johns nimmt nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen (z.B. freiwillige Satzungsleistungen) informiert sich der Klient/die Klientin bei ihrer/seiner Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung eigenverantwortlich. 

     

    Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Dieser Anspruch ist vor Beginn der Therapie durch die Klientin/den Klienten abzuklären. Ebenso hat die Klientin/der Klient das Erstattungsverfahren mit dem privaten Kostenträger stets eigenverantwortlich durchzuführen. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Honorar sind von der Klientin/vom Klienten zu tragen.

     

    Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Der Honoraranspruch von Karen Johns ist von der Klientin/vom Klienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

     

    Karen Johns erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine Auskünfte. Auskünfte und notwendige Bescheinigungen erhält ausschließlich die Klientin/der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

     

    § 7 Datenschutz / Verschwiegenheit

    a) Karen Johns ist verpflichtet, außerhalb gesetzlicher Zeugenpflichten keine Informationen über die Klientin/den Klienten an Dritte weiterzugeben; es sei denn, diese sind bereits öffentlich bekannt oder Karen Johns wurde von ihrer vertraglichen Schweigepflicht entbunden.

     

    b) Karen Johns ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm schriftlich ausgehändigt wurden, oder die er persönlich aufgezeichnet hat, so zu verwahren, dass kein außenstehender Dritter Zugang dazu bekommen kann.

     

    c) Karen Johns ist berechtigt, die ihr anvertrauten personen-bezogenen Daten des Auftraggebers unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Rahmen des Vertragszwecks zu verarbeiten, zu speichern oder durch Dritte verarbeiten und speichern zu lassen.

     

    c) Karen Johns behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Therapie, psychologischen Beratung, Coachings und der persönlichen Verhältnisse der Klientin/des Klienten keine Auskünfte an Dritte, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Klientin/des Klienten vor.

     

    d) Karen Johns führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte oder elektronische Klientendatei). Der Klientin/dem Klienten steht eine Einsicht in die Handakte oder elektronische Klientendatei zu; sie/er kann die Herausgabe dieser Handakte aber nicht verlangen. Die Klientin/der Klient/stimmt der elektronischen Verarbeitung ihrer/seiner Daten zu.

     

    e) Soweit Karen Johns aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist (z.B. Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung), ist Absatz (c) nicht anzuwenden. Dies schließt auch Auskunftspflichten gegenüber Fürsorgeberechtigten Personen ein oder wenn im Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen Karen Johns oder ihre Berufs-ausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

     

    f) Die Verpflichtungen gelten über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

     

    g) Soweit gesetzlich keine längere Aufbewahrungsfrist besteht, werden klientenbezogene Daten und Aufzeichnungen für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt. 

     

    § 8 Rechnungsstellung

    Die Rechnungen, die die Klientin/der Klient nach § 4 Absatz 2 erhält, enthalten grundsätzlich folgende Angaben:

    Name und Anschrift von Karen Johns, vollständiger Name und Anschrift des Klienten, fortlaufende Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum der Rechnung, Leistungsangebot, Zeitpunkt der Leistung, Art und Umfang der Therapie, psychologischen Beratung, Coachings, Diagnose(n) gemäß ICD-10 (bei Psychotherapie), Höhe des Honorars für die Einzelleistung, Gesamtbetrag, ggf. Hinweis auf Steuerbefreiung.

     

    § 9 Kündigung

    a) Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit fristlos gekündigt werden.

    b) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

     

    § 10 Rückforderungen

    a) Bei Austritt aus dem Vertrag, kann von der Klientin/dem Klienten kein Recht abgeleitet werden gezahlte Honorare zurückzufordern.

    b) Von der Klientin/vom Klienten unentschuldigt nicht wahrgenommene Therapie-, Beratungs- oder Coaching-Sitzungen bleiben Gegenstand der Honorarrechnung.

     

    § 11 Meinungsverschiedenheiten

    Meinungsverschiedenheiten sollten gütlich beigelegt werden. Beschwerden, Gegenvorstellungen oder abweichende Meinungen sollten der anderen Partei immer schriftlich vorgelegt werden. Bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag, die trotz beiderseitigen Bemühungen nicht gütlich beigelegt werden, ist der Gerichtsstand Flensburg. 

     

    § 12 Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages oder AGB insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

     

    Stand: Harrislee, den 01.11.2021

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